Therapieplatz gesucht? Orientierung im Dschungel der Angebote

10. März 2025

Der psychologisch/psychotherapeutische Markt bietet viele Optionen: Psychologische Psychotherapeutinnen, ärztliche Psychotherapeutinnen, Heilpraktikerinnen für Psychotherapie, psychologische Berater, Coaches…

Jeder mit anderen Schwerpunkten und Qualifikationen.

Für einen Laien ist es nicht leicht ersichtlich, inwieweit sich die verschiedenen Therapeuten eigentlich unterscheiden, deshalb hier ein Überblick mit den wichtigsten Infos, für die passende psychologische Hilfe:

Psychologische Psychotherapeuten/innen

Ausbildung:

  • Studium der Psychologie mit Diplom oder Master
  • staatlich anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie mit Approbation in einem der folgenden Verfahren:
    • Verhaltenstherapie (VT): Fokus auf konkrete Verhaltens- und Denkmuster.
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP): Fokus auf unbewusste Konflikte.
    • Analytische Psychotherapie: Langfristige Aufarbeitung unbewusster Konflikte.
    • Systemische Therapie: Fokus auf sozialen Interaktionen.
    • Neuropsychologie: Spezielle Therapien für Menschen mit/nach Hirnschädigung bzw. diesbezügliche Abklärungen

Zuständigkeit:

  • Behandlung psychischer Störungen,
  • Diagnostik nach ICD-10/ICD-11,
  • Kostenübernahme durch Krankenkassen (bei Kassenzulassung).

Einschränkungen:

  • Keine Medikamentenverschreibung
  • keine Therapie außerhalb der zugelassenen Verfahren (bei Kassenpatienten).

Psychiater/Fachärzte/-innen für Psychotherapie

Ausbildung:

  • Abgeschlossenes Medizinstudium
  • Facharztausbildung/Spezialisierung auf psychische Erkrankungen,
  • eventuell Psychotherapie-Weiterbildung wie psychotherapeutischer Psychotherapeut (siehe oben).

Zuständigkeit:

  • Behandlung psychischer Störungen
  • Diagnostik und Behandlung
  • Verschreibung von Medikamenten
  • ggf. Psychotherapie wie psychologische Psychotherapeuten

Einschränkungen:

  • Oft medikamentös orientiert
  • weniger Zeit für Psychotherapie.

Heilpraktiker/-innen für Psychotherapie

Ausbildung:

  • Nicht vollständig gesetzlich geregelt. Die Erlaubnis zur Ausübung wird durch eine staatliche Prüfung erworben.

Zuständigkeit:

  • Behandlung von leichten psychischen Störungen
  • Anwendung nicht-richtliniengebundener Verfahren (z. B. Hypnose).

Einschränkungen:

  • Keine Kostenübernahme durch Krankenkassen
  • keine Medikamentenverschreibung
  • teilweise unklare Qualifikationen und Methoden

Psychologische Berater/innen

Ausbildung:

  • Keine staatlichen Regelungen/ Regulierungen
  • Ausbildung bei privaten Instituten
  • Unterstützen bei Lebenskrisen oder persönlicher Entwicklung. Keine staatliche Regulierung.

Zuständigkeit:

  • Unterstützung bei Lebenskrisen
  • Unterstützung bei persönlicher Entwicklung
  • Beratung bei Alltagsproblemen – z.B. Beziehungskonflikten und Stressbewältigung

Einschränkungen:

  • Keine Behandlung psychischer Erkrankungen
  • keine Kostenübernahme durch Krankenkassen
  • teilweise unklare Qualifikationen und Methoden

Coaches

Ausbildung:

  • Keine staatliche Regelung
  • Je nach Fokus des Therapeuten unterschiedlicher fachlicher und beruflicher Hintergrund

Zuständigkeit:

Fokus auf Zielerreichung in bestimmten Lebensbereichen, z.B.:

  • berufliche Entwicklung und Herausforderungen
  • Persönlichkeitswachstum
  • Resilizenzförderung
  • Mentalkompetenzen

Einschränkungen:

  • Keine Behandlung psychischer Erkrankungen
  • keine Kostenübernahme durch Krankenkassen
  • teilweise unklare Qualifikationen und Methoden

Meine Qualifikationen

Worunter falle ich denn eigentlich als Therapeutin?
Nun, ich bin ein besonderer Fall:

Ich habe Psychologie studiert und mit dem Diplom damals erfolgreich abgeschlossen und später dann auch 7 Jahre lang die staatlich zertifizierte Ausbildung in Verhaltenstherapie absolviert.
Allerdings dann ohne Abschluss abgebrochen, weil mir damals schon klar war, dass ich keine Kassenpraxis haben möchte.
Die Investitionen, die das Psychiatriepraktikum (das mir als letztes in der Ausbildung noch gefehlt hat) von mir sowohl energetisch als auch finanziell gefordert hätten, waren mir den Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ nicht wert.
Deshalb nun der Heilpraktiker, der mir trotzdem erlaubt, meinen Beruf so auszuüben, wie ich ihn als hilfreich für andere Menschen erlebe.

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